Die Familienmediation soll zur Klärung und Bearbeitung von Konflikten beitragen und deren Eskalation vorbeugen, dem Kindswohl dienen, sowie die Kommunikation und die Beziehungen unter den Familienmitgliedern bzw. Ex-Partnern stärken und die gemeinsame Entwicklung von Lösungen ermöglichen.
Am Ende jeder Mediation wird eine Mediationsvereinbarung erstellt, welche als Leitfaden für den zukünftigen Umgang unter den Medianden oder dem ehemaligen Streitpunkt dient. Diese Mediationsvereinbarung gilt auch als Vorlage um allfällige rechtliche Schritte (z.B. bei einem Anwalt) einzuleiten.
Ist es nötig während der Mediation weitere (z.B. rechtliche) Aspekte zu kennen, um eine geeignete Lösung zu erarbeiten, wird dies von der Mediatorin erkannt und angesprochen. Sie kann dafür nach Wunsch geeignete Personen für einen Informationsaustausch vorschlagen.